Wir die Kampfmittelräumung Nord GmbH stehen Ihnen als kompetenter Partner mit einer jahrelangen Erfahrung bei der Kampfmittelerkundung und Kampfmittelräumung zur Seite.

Bereits bei der Planung von Bauwerken hat jeder Bauherr zu prüfen, ob es Kampfmittel im Untergrund seines Bauvorhabens gibt und zu gewährleisten, dass Dritte nicht gefährdet werden! Oftmals ist es hierzu notwendig in den Untergrund einzugreifen, noch bevor mit der eigentlichen Baumaßnahme begonnen werden kann. Daher sollten der zeitliche Aufwand und die Kosten für eine Kampfmittelsuche eingeplant und geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die geotechnischen Eigenschaften des Baugrundes und deren Risiken zu minimieren.

Seit 2005 ist der Eigentümer bzw. Nutzer einer Fläche für eine Bestätigung der Kampfmittelfreiheit verantwortlich! Der Eigentümer oder Nutzer hat sicher zu stellen, dass für die genutzte Fläche eine Freigabe durch den Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz oder durch den Kampfmittelräumdienst erfolgt ist.

Weitere Informationen zur Kampfmittelverordnung erhalten Sie per Klick als PDF in einem neuen Tab.

Unser Unternehmen verfügt über die speziellen rechtlichen und technischen Voraussetzungen und ist im besitzt der Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz, und beschäftigt Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG.

Sprechen Sie uns an, nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie uns einfach in unseren Räumlichkeiten in Henstedt-Ulzburg und überzeugen Sie sich selbst von unserer Erfahrung und Leistungsfähigkeit.